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Ausbildung

Ablauf der Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Jeder Fahrschüler hat die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an theoretischen Unterrichtsstunden in der Fahrschule zu besuchen. Erst dann kann er von der Fahrschule bei der DEKRA zur Theorieprüfung angemeldet werden, vorausgesetzt er hat das nötige Mindestalter für die theoretische Prüfung und der Führerscheinantrag ist bei der DEKRA eingegangen.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung kann parallel zur theoretischen Ausbildung erfolgen. Jedoch sollte der Fahrschüler vor seiner ersten Fahrstunde einige theoretische Stunden besucht haben, um über grundlegende Vorschriften Bescheid zu wissen.

Nachdem die praktische Ausbildung abgeschlossen ist und auch die Theorieprüfung erfolgreich absolviert wurde, kann der Fahrschüler zur praktischen Fahrprüfung angemeldet werden. Dies geschieht in der Regel dann, wenn sowohl Fahrlehrer als auch Fahrschüler der Meinung sind, dass der Fahrschüler optimal auf die Prüfung vorbereitet ist. Natürlich müssen auch die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden gefahren worden sein.

Prüfung

Die praktische Prüfung erfolgt an festgelegten Prüforten (z.B. Lübbenau/ Calau/ Lübben/ Cottbus usw.). Es gilt das sogenannte Wohnortprinzip, wonach es vom Wohnort des Fahrschülers und der Frage des Landkreises anhängig ist.

Der Termin für die Prüfung kann von der Fahrschule in der Onlineterminierung der DEKRA gebucht werden und wird jeweils mit dem Fahrschüler dort ausgesucht.

Nach der Prüfung

Hat der Fahrschüler die praktische Prüfung erfolgreich bestanden, ist die Führerscheinausbildung abgeschlossen. Hat der Fahrschüler am Prüfungstag bereits das Mindestalter erreicht, bekommt er vom Prüfer eine vorübergehende Fahrberechtigung ausgehändigt, welche ab diesem Tag in Verbindung mit dem Personalausweis drei Monate gültig ist. Dieses Dokument gilt in ganz Deutschland. Nach Anfertigung des Kartenführerscheins kann dieser in der jeweiligen Führerscheinstelle abgeholt werden.